Leistung
GoBD-Verfahrensdokumentation
Wir schreiben Ihre Verfahrensdokumentation nach GoBD und halten sie aktuell.
GoBD-konformPrüfungssicherJährliche Pflege
Die Verfahrensdokumentation nach GoBD ist für buchführungspflichtige Unternehmen Pflicht. Bei einer Betriebsprüfung fragt der Prüfer danach.
Wir nehmen Ihre tatsächlichen Prozesse auf: Wie kommen Belege ins Unternehmen? Wie werden sie erfasst, geprüft, archiviert? Welche Systeme sind im Einsatz? Das schreiben wir so auf, wie es bei Ihnen wirklich läuft, nicht nach Vorlage.
Einmal im Jahr, oder wenn sich etwas ändert, gehen wir das Dokument mit Ihnen durch. Ihre Kanzlei bekommt es auch.
Wir schreiben Ihre Verfahrensdokumentation nach GoBD und halten sie aktuell.
Was Sie bekommen
Ihr Ablauf
Aufgeschrieben, wie es bei Ihnen läuft. Keine Vorlage.
Jährlich
Wir prüfen einmal im Jahr und wenn sich etwas ändert.
Prüfung
Sie haben ein Dokument, das Sie dem Prüfer geben können.
Häufige Fragen zur GoBD
- Was ist eine GoBD-Verfahrensdokumentation?
- Die GoBD-Verfahrensdokumentation beschreibt, wie steuerrelevante Belege in Ihrem Unternehmen entstehen, erfasst, geprüft, gebucht und archiviert werden. Sie ist für buchführungspflichtige Unternehmen in Deutschland verpflichtend und wird bei Betriebsprüfungen verlangt.
- Wer braucht eine Verfahrensdokumentation?
- Grundsätzlich jedes buchführungspflichtige Unternehmen. Besonders wichtig wird sie, sobald Belege digital erfasst, ersetzend gescannt oder über Schnittstellen übertragen werden – also faktisch in fast jedem modernen Betrieb.
- Was passiert ohne Verfahrensdokumentation bei einer Betriebsprüfung?
- Im schlimmsten Fall wird die Buchführung als formal nicht ordnungsgemäß eingestuft. Das kann zu Hinzuschätzungen und steuerlichen Nachteilen führen.
- Wie oft muss die Verfahrensdokumentation aktualisiert werden?
- Mindestens jährlich sowie immer dann, wenn sich wesentliche Prozesse, Systeme oder Verantwortlichkeiten ändern. SSE-IT übernimmt diese Pflege auf Wunsch laufend.
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